Allgemeine Nutzungsbedingungen

Wer bei uns mitmachen möchte, muß sich an einige Dinge halten - Marktordnung und Teilnahmebedingungen - Marktsaison 2025

1. Unsere Märkte sind in erster Linie gedacht für Künstler und Kunsthandwerker. Es sollte nur in eigener Werkstatt selbst produzierte Ware verkauft und ausgestellt werden. Der Verkauf von Handelswaren und Serienartikeln und von nicht in der Anmeldung aufgeführte Waren bedürfen unbedingt der Absprache. Gerade im Schmuck- wie auch im textilen Bereich werden wir in diesem Jahr keine neuen Stände mit beigemischter Handelsware mehr zulassen. Alle weiteren Handelsstände bitten wir um eine Aufklärungs- / bzw. Herkunftsbeschreibung der angebotenen Ware. Und zwar möchten wir unsere Marktbesucher nicht täuschen, die vielfach glauben, alles wäre vom Aussteller selbst gefertigt. Massenproduktionen und unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellte Ware werden wir nicht dulden.

2. Anmeldungen werden nur noch in schriftlicher Form per Mail angenommen. Schnellstmöglich informieren wir den Bewerber über seine Teilnahmemöglichkeit.

3. Gehen mehr Anmeldungen für eine Veranstaltung ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden wir eine Auswahl der Bewerber vornehmen. Es ist unser vorrangiges Ziel auf den „Handgemacht-Märkten“, ein attraktives und ausgewogenes Angebot der verschiedenen Branchen zu schaffen, so dass für die teilnehmenden Bewerber eine besonders günstige Gelegenheit zur gewerblichen Betätigung besteht. Aus diesem Grund kann der Umfang einzelner Branchen von uns auch ohne Angabe von Gründen begrenzt werden. Des weiteren behalten wir uns das Recht vor, Bewerber die sich in der Vergangenheit nicht an unsere Spielregeln gehalten haben und negativ auffällig geworden sind, von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen auszuschließen.

4. Allen Teilnehmern geht rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Rechnung über die für Euch besonders attraktiven Verkaufs- und ggf. Werbemöglichkeiten aufgrund der Teilnahme an dem Kunsthandwerkermarkt zu, berechnet nach der jeweiligen Standlänge. Um die Anziehungskraft unserer Kunsthandwerkermärkte auf hohem Niveau zu halten erbringen wir die entsprechenden Werbe- Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Anmietung/Reservierung der Freiflächen für die Kunsthandwerkermärkte, die Durchführung der umfangreichen Werbung (Plakate, Anzeigen, Bannerschaltung, Flyer, Facebook etc..), der Organisation und Versorgung mit Strom , Wasser und Abwasser, ggf. der Organisation der Abfallentsorgung, der Organisation/ Aufstellung von Toiletten, der Festlegung, Zuordnung und ggf. nachträglichen Umlegung der jeweiligen Standplätze, der Aufstellung einer Marktordnung, der Kommunikation mit den zuständigen Behörden etc. , der Organisation der Bewachung mit Security-Kräften , der Überwachung und Organisation vom Auf- und Abbau der Standplätze, der Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Freihalten von Fluchtwegen etc.) usw. Das Zahlungsziel ohne weitere Abzüge ist in der Regel 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wir möchten unsere Aussteller dringlich bitten, den in der Rechnung genannten Zahlungstermin einzuhalten. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme. Zahlung während des Marktes ist nicht erwünscht und nur in Absprache mit uns möglich!

Ein Rücktritt von der erfolgten Marktanmeldung und unserer Bestätigung ist natürlich möglich. Durch einen Rücktritt entstehen uns Kosten, den wir dem Absagenden in Rechnung stellen. Näheres hierzu ist in unserer Standgeldordnung geregelt.

Ein Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Sollte der Aussteller trotz Zulassung nicht zum Markt erscheinen, ist das komplette Standgeld zu zahlen. Sollte der Aussteller am ersten Markttag bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn seinen Standplatz nicht belegt haben, erlischt der Anspruch auf diesen. Wir werden dann im Interesse eines geschlossenen Marktbildes den Platz anderweitig belegen.

Die Preise entnehmen Sie bitte der gesonderten Preisliste ( Standgeldordnung ) .

5.) Die Aussteller erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, das der Veranstalter und die örtliche Presse aufgenommene Marktfotos für Werbezwecke und redaktionelle Berichterstattung benutzen darf. Dieses gilt auch für unseren Internetauftritt und für externe Verlinkungen wie Facebook, YouTube etc.

6.) Alle Stände sind stets sicher aufzubauen. Elektroverbindungen müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Gerade die Aussteller mit größeren Strombedarf (ab 1000 Watt) verpflichten wir hier auf das mitbringen von mindestens 25 Meter Gummikabel. Die Unterverteilung von Stand zu Stand mittels Mehrfachsteckdosen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ist in der Regel auch nicht nötig, es werden immer genügend Verteiler von uns in Standnähe gelegt. Baumarkt-Halogenstrahler ab 500 Watt sind verboten !!!

Alle Marktteilnehmer haben die Verpflichtung, einen gebrauchsfähigen und zugelassenen Feuerlöscher mitzubringen. Des weiteren sind alle Dekorationen , Stoffe etc. mit feuerhemmenden Substanzen zu imprägnieren. Ein Nachweis hierüber kann angefordert werden. Dekostoffe sollten den Anforderungen B1 genügen PS : Wir finden diesen Passus auch etwas sehr übertrieben, immer häufiger haben wir diesen Passus aber in unseren Genehmigungsbescheiden stehen. Es hat zwar bisher keiner überprüft, das könnte aber durchaus einmal passieren. In allen großen Messehallen gibt es diese Vorgaben ja schon seit vielen Jahren. Also geben wir diese an unsere Aussteller , bzw. Standbewerber mit der Bitte um Beachtung weiter. Und - Wer neue Dekostoffe kauft, achtet einfach darauf, dann ist man auf der sicheren Seite.

7.) Ganz wichtig, es besteht für alle Aussteller die Verpflichtung :
a. ein Standschild mindestens Größe A4 mit Adresse an deutlicher Stelle aufzuhängen bzw. aufzustellen
b. die Preisauszeichnungspflicht einzuhalten ( alle Artikel müssen preislich deklariert werden)
c. alle gesetzlichen Bestimmungen betreffend Arbeitsschutz, Jugend- und Mutterschutz einzuhalten

8. Anweisungen des Veranstalters, des Hallenpersonals und behördlicher Vertreter sind stets und unverzüglich zu befolgen.

9. Die Auf- und Abbauzeiten sind stets genauestens einzuhalten, das gilt insbesondere zum Marktende. Grundsätzlich gilt : Vor Veranstaltungsende hat kein Fahrzeug etwas am und auf dem Marktgelände zu suchen. Erst einpacken und dann Auto vorfahren. Den Zeitpunkt des Einfahrens von Fahrzeugen auch nach offiziellem Marktende bestimmt aus sicherheitstechnischen Gründen immer der Veranstalter. Er gibt die Fläche frei !!! Und es ist unseren Ausstellern ausdrücklich untersagt, öffentliche Parkplätze zu benutzen, die in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsfläche liegen und unseren Marktbesuchern dienen könnten. Dieses gilt zum Beispiel in Wustrow, in Laboe, Eckernförde, Petersdorf ,Sankt Peter-Ording.

10.) Es hat kein Aussteller einen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Wir bemühen uns, den Wünschen der Bewerber zu entsprechen, allerdings ohne jegliche Gewähr. Und wir werden grundsätzlich nur noch die bestellte Standlänge zur Verfügung stellen. Gerade bei unseren Hallenveranstaltungen haben wir immer wieder Probleme, alle Aussteller unter zu bringen. Wir behalten uns vor, ggf. auch nachträgliche Änderungen vorzunehmen. Auf dem Grundriss passt alles, in der Örtlichkeit fehlen auf einmal ein paar Meter. Und da wir die Hallen ja nicht einfach vergrößern können, heißt es, einige machen sich breit, andere werden fürs gleiche Standgeld eingeschränkt und kommen manches Mal so gerade aus ihrem Stand heraus. Dieses finden wir nicht korrekt und wir werden in Zukunft hier mehr darauf achten. Das betrifft in erster Linie Stände mit Tischen und Ständern außerhalb der gebuchten Fläche. Wer mehr Meter benötigt, meldet dieses bitte entsprechend an. Tische und Ständer vor dem Stand sind erlaubt, solange dies verkehrstechnisch möglich ist und die Nachbarn nicht gestört werden. Hier bitten wir um Absprache mit den Kollegen. Und natürlich müssen die Fluchtwege freigehalten werden. Musik am Stand ist nach Gema-Anmeldung in wirklich ruhigen Maße erlaubt. Natürlich darf kein Standnachbar und auch die Besucher sich hier gestört fühlen. Sollten die Behörden gegensätzliches von uns als Veranstalter verlangen, zählt natürlich diese Anordnung.

11.) Alle Aussteller haften für die von Ihnen selbst verursachten Schäden, eine Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht. Der Veranstalter haftet auch für die von ihm verursachten Schäden. Er haftet nicht bei Folgen höherer Gewalt und äußeren Einflüssen, auch Schäden während der Nacht, selbst wenn eine Nachtwache vorhanden ist. Die Stände stehen stets auf eigenes Risiko des Ausstellers. Eine Bewachung erfolgt im üblichen Rahmen und garantiert keine ständige Standbewachung.

12.) Grundsätzlich nehmen unsere Aussteller ihren Müll mit nach Hause. Auf der Marktfläche befindliche Abfallkörbe dienen nur unseren Marktbesuchern. Die Aussteller verlassen nach Marktende ihre Standfläche sowie die Verkehrswege rund um den Stand absolut besenrein. Handfeger und Kehrblech gehören daher zur Grundausstattung jedes Ausstellers. Aus negativen Erfahrungen auch in dieser letzten Saison werden wir versuchen, auf den einzelnen Marktflächen einen zentralen Müllcontainer, Abfalleimer zu organisieren. Diese Entsorgung wird kostenmäßig auf alle Aussteller umgelegt und kann dann für den üblichen Marktabfall genutzt werden. Soweit dieses volumenmäßig geht. Auf keinen Fall dulden wir Ausstellertüten in öffentlichen Mülleimern oder gar daneben. Und wir haben einfach keine Lust mehr, Mülltüten von Ausstellern einzusammeln und den Marktplatz nach Veranstaltungsende zu fegen und Zigarettenkippen aufzusammeln. Wer sich hier in Zukunft nicht daran halten möchte, meldet sich bitte erst gar nicht bei uns an.

Wir hoffen, das war jetzt alles nicht zu viel Bürokratie.
Eigentlich waren es nur ganz selbstverständliche Dinge, die hier einmal zusammengefasst stehen.